Grundregeln Logo Design für LeLogo Firmenlogos

Grundregeln sind bei der Logogestaltung, dem Logo Design, von Wichtigkeit.



1.Verständlichkeit des Logo Designs
Das Logo mit seinem Design soll die Bedeutung des Namens unterstreichen oder auf die Tätigkeit des Unternehmens hinweisen. Das kann durch ein grafisches Symbol und/oder die Auswahl einer passenden Schrift geschehen. Wird ein Firmenname und/oder ein Markenname mit einem grafischen Zeichen (Icon) kombiniert, spricht man von einer Wort-Bild-Marke.

2. Unverwechselbarkeit des Logo Designs
Ein Logo Design transportiert das Unternehmens-Image. Wenn es bereits von anderen Assoziationen besetzt ist, dann wird es umso schwieriger, eine eigene Identität oder ein Firmenprofil zu etablieren. Solcherart läuft man Gefahr übersehen oder verwechselt zu werden. Aus unzureichender Unverwechselbarkeit können auch rechtliche Probleme erwachsen.

3. Einprägsamkeit eines Logo Designs
Hier sollte die Formel KISS gelten: „Keep It Simple (and) Stupid“ − was einfach ist, ist einfach zu merken. Erfolgreiche Firmen-Zeichen wie die von Audi, Opel, VW, Nike oder Apple sind so einfach, dass sie fast jeder auswendig nachzeichnen kann.

4. Reproduzierbarkeit eines Firmenlogos
Farbenfrohe Logo Designs sind technisch kein Problem, es gibt jedoch Ausnahmen und für die muss ein gutes Firmenlogo gerüstet sein. Es muss vor allem auf Logolabels von Produkten gut erkennbar sein, aber auch als Fax, als Stempel, aus der Entfernung, auf einem T-Shirt gestickt oder auf dem Werbekugelschreiber noch gut aussehen. Das Firmenllogo ist das Hinweisschild zu einem Unternehmen und keine bunte Illustration.

Gute Logos genügen höchsten Anforderungen und sind in einer Breite von 20 Millimetern oder kleiner noch deutlich erkenn- und lesbar. Damit ein Logo allen diesen Anforderungen gerecht wird bedarf es vieler Kompromisse, wie beispielsweise Abkürzungen und Reduktion auf ein Optimum. Der von Kreativen gern und viel zitierte Spruch „Weniger ist mehr“ trifft zu.

5. Anforderungen für Firmenlogos
Eine schon bekannte Firma − wie z. B. die Deutsche Bank − kann es sich leisten, mit einem reinen Bildzeichen (Signet) zu werben. Eine Firma, die erst bekannt werden will, wird auch im Logo zumindest auf den Firmennamen und das angebotene Produkt oder die angebotene Leistung Bezug nehmen müssen. Für die Wiedererkennbarkeit kann das Firmenlogo z. B. auf Logolabels mit einer Adresse oder Webseite erweitert werden.


Ausnahmen bestätigen die (Grund)Regel.

 

© Text: Logo Designer Jonas Wyssen

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